Titelbild: Impressionen des „Land Day“ Protests in Berlin-Kreuzberg (März 2025). © Tariq M. Suleiman
Mit der sich anbahnenden Koalition aus SPD und CDU gewinnt der autoritäre Staatsumbau weiter an Fahrt. Vier Aktivist:innen droht aufgrund ihres palästinasolidarischen Aktivismus ab dem 21. April die Abschiebung aus Deutschland – ohne strafrechtliche Verurteilungen oder ordentliche Verfahren.1
Die selbsterklärte letzte Bastion der westlichen Freiheit und Werte ist damit ganz auf einer Linie mit dem so sehr als Autokraten abgelehnten US-Präsidenten Donald Trump. Wesentliches ideologisches Instrument für diesen repressiven Umbau sind die Antisemitismus-Resolutionen des Bundestags. Die ungebrochene Unterstützung des deutschen Staates für die israelische Regierung hält nach mehr als einem Jahr Genozid weiter an – nicht nur außenpolitisch durch die Rolle Deutschlands als nach Stückzahlen zweitgrößte Waffenquelle von Israel.2
Auch innenpolitisch lässt sich eine Fortführung dieser Verhältnisse beobachten: Grundrechte werden durch die gewaltsame Unterdrückung von Protesten und der Einschränkung des Versammlungsrechts immer weiter eingeschränkt. Insbesondere migrantische Aktivist:innen werden durch Androhung des Asylrechtsentzugs in einer konstanten Bedrohungslage gehalten. Zu schlechter Letzt werden durch die Resolutionen weitere Kürzungen und Kontrollen im Sozial- und Bildungsbereich legitimiert.
Seit der Anti-BDS-Resolution im Jahr 2019 hat der Bundestag zwei weitere Resolutionen verabschiedet, jede mit einem leicht anderen thematischen Fokus. Gemein ist ihnen die Durchsetzung der umstrittenen IHRA-Definition des Antisemitismus, die Antisemitismus und Antizionismus miteinander gleichsetzt. Die IHRA-Definition war laut Kritik zivilgesellschaftlicher Organisationen nie als Regulierungsinstrument gedacht und ist aufgrund ihrer Unbestimmtheit sowie der „Gefahr der Einordnung von Kritik an israelischer Regierungspolitik als antisemitisch“ ungeeignet.3 Bei Anwendung der IHRA-Definition sei durch eine weitreichende und unbestimmte Auslage unklar, wie missbräuchliche Sanktionen gegen von der Meinungsfreiheit geschützte Aussagen vermieden werden sollten, so Amnesty International.4
Nur technisch gesehen keine Grundrechtsverletzung
Die Resolutionen sind Teil einer Kampagne, um den „Anti-Antisemitismus“ als Repressionsinstrument gegen migrantische und linke Bewegungen in Stellung zu bringen. Im Kontext des autoritären Staatsumbaus ist das die logische Fortführung einer allgemeinen Strategie der Entmenschlichung migrantischen Lebens, insbesondere in Form des antimuslimischen Rassismus. Dazu zählen auch die jüngsten Vorstöße zur Aberkennung doppelter Staatsbürger:innenschaft im Sondierungspapier der SPD und CDU.
Wissenschaftler:innen wie Vanessa Thompson nennen das strafend-kriminalisierenden Anti-Antisemitismus.5 Indem die Resolutionen den Kampf gegen Antisemitismus lediglich als Instrument zur Sicherung eigener Herrschafts- und Profitinteressen missbrauchen, gefährden sie den notwendigen Kampf gegen antisemitische Gewalt, Unterdrückung und Diskriminierung.
Eine Resolution, im Parlamentssprech Entschließungsantrag genannt, ist nicht rechtlich bindend, sondern hat empfehlenden Charakter.6 Der Bundestag drückt darin politische Positionen aus oder fordert die Bundesregierung zu bestimmten Handlungen auf. Trotzdem können Resolutionen „mittelbar-faktische Auswirkungen haben und im Einzelfall sogar unmittelbare Grundrechtseingriffe verursachen“, lautet eine juristische Einschätzung im Forum Verfassungsblog. Beispielsweise „beeinflussen Resolutionen die behördliche Praxis und finden Eingang in rechtliche Argumentationslinien.“7
Erste Schritte im Jahr 2019
In der neuesten Resolution von Januar 2025 soll die Förderung von Bildungsprojekten an bestimmte Richtlinien gekoppelt werden und eine Förderung bei Unterstützung der BDS-Kampagne ausgeschlossen werden. Gegen die BDS-Kampagne (deutsch: Boykott-Desinvestment-Sanktionen) hatte der Bundestag bereits 2019 eine Resolution verabschiedet.8 Unter dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ erfolgt eine institutionalisierte Delegitimation der BDS-Bewegung und die erste Etablierung der IHRA-Definition. Laut Einschätzung der Anwältin Nadija Samour hat diese Resolution – obwohl sie kein Gesetz ist – bereits Auswirkungen und wird faktisch angewendet.9
Migrationspolitik und Aushöhlung der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit als Repressionsinstrument
Im November 2024 beschließt der Bundestag dann den vier Seiten langen Antrag „Nie wieder ist jetzt“.10 Besonders betont wird darin ein Antisemitismus, der vermeintlich vor allem auf „Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens […]“ basieren würde. Damit wird die rassistische Behauptung eines angeblich „importiertem Antisemitismus“ aufgestellt, die schließlich der Auslagerung und Schuldrelativierung der ach so geläuterten Deutschen dient. Der Antisemitismus in Deutschland muss nicht importiert werden – er ist seit über fünfhundert Jahren tief verwurzelt. Bis heute prägen Unternehmen, die vom NS-Regime profitiert hatten, die deutsche Wirtschaft11, zieren sich deutsche Kirchen und Innenstädte mit in Stein gemeißelten antisemitischen Schmähkarikaturen oder NS-Symboliken.12 Dennoch fordert die Resolution vor allem repressive Maßnahmen im Straf- sowie Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht auszuschöpfen. Anwendung findet das nun – nicht zum Ersten Mal – im Falle der angedrohten Abschiebung vier palästinasolidarischer Aktivist:innen mit EU – bzw. US-Staatsbürger:innenschaft. Die Migrationspolitik wird zum politischen Instrument des deutschen Staates, der auch Überlebende eines Genozids abschiebt: Im Februar wurde ein palästinensischer Geflüchteter aus Gaza nach seinem Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde in Berlin nach Griechenland abgeschoben. 13
Die Resolution greift auch die im Grundgesetz garantierte Kunst- und Wissenschaftsfreiheit an. Von den Ländern und Kommunen sollen haushälterische Regelungen erarbeitet werden, die dann bestimmte Projekte von einer Förderung nach den in der Resolution formulierten Maßstäben und der IHRA-Definition ausschließen. Das können dann keine Regelungen mit empfehlendem Charakter, sondern auch rechtsbindende Gesetze sein. Bei Umsetzung der Resolution würde beispielsweise die Berlinale, maßgeblich durch den Bundeshaushalt finanziert, möglicherweise ihre Förderung verlieren. Schon dass der israelisch-jüdische Regisseur des Films „No Other Land“, Yuval Abraham, auf der Preisverleihung des Berliner Filmfestivals 2024 das Wort Apartheid in den Mund nahm, war absurderweise Grund genug für Empörung und einen Antisemitismusvorwurf. Auch im Resolutionstext findet das als „Antisemitismusskandal“ Erwähnung. Kulturstaatsministerin Claudia Roth applaudierte zwar nach der Vorstellung, stellte im Nachgang dann aber klar, für den palästinensischen Regisseur Basel Adra habe sie nicht geklatscht.14
Als Gesetz hätten die formulierten Inhalte der Resolution, weil sie die Grundrechte von Kulturinstitutionen und Künstler:innen verletzen, ein Problem. Die Verabschiedung als Resolution ist ein juristischer Kniff. Verwaltungen seien auch bei der Vergabe von Leistungen an Grundrechte gebunden, so Verfassungsblog. Sie müssen die Meinungs- und Kunstfreiheit bei ihrer Entscheidung über Fördermittel berücksichtigen. Wenn Künstler:innen beispielsweise aufgrund BDS-naher Positionen für Fördermittel disqualifiziert werden, berühre das die Grundrechte der Betroffenen.15 In der Praxis führt das zu zähen juristischen Auseinandersetzungen und erreicht so effektiv das Ziel des Antrages.
Ziemlich schlecht gealtert ist die Resolution von 2024 auch an der Stelle, die Lob für die Arbeit des Antisemitismus-Beauftragten Felix Klein ausspricht. Erst kürzlich distanzierte sich die Bundesregierung von ihm16, nachdem er in einem Interview Zustimmung für Trumps Pläne zu einer „Riviera des Nahen Ostens“ – also der vollständigen Vertreibung der Palästinenser:innen aus Gaza – äußerte. Im besagten Interview schreibt Klein migrantischen Deutschen außerdem eine besondere Verantwortung für Israel und jüdisches Leben in Deutschland zu und impliziert damit ebenfalls eine Behauptung des importierten Antisemitismus. Auch befürwortet er den Einsatz des Verfassungsschutzes an deutschen Universitäten und treibt damit den repressiven Diskurs voran.17

Polizei-Knüppel für die Sicherung freier Diskursräume?
Im Januar 2025 beschließt der Deutsche Bundestag dann die dritte Resolution: „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“.18 Als Reaktion auf die palästinasolidarischen Proteste an Unis und Schulen hatte schon die vorausgegangene Resolution (Hoch-)Schulen angehalten, das Hausrecht anzuwenden, von Unterricht oder Studium auszuschließen und – wenn es denn sein muss – zu exmatrikulieren.
Schulen seien Orte der Vielfalt und Hochschule Räume des „freien und kritischen Diskurses“, geht es im feinsten Doppelsprech weiter. Dafür braucht es laut Resolution dann eine stärkere Zusammenarbeit der Hochschulen mit den „Sicherheitsbehörden“.19 Man fordert außerdem eine Positionierung gegen einen „Boykott der Kooperation mit der israelischen Wissenschaft“.20 Der Ausbau des Schulunterrichts zu jüdischem Leben in Deutschland wird gefordert, mit dem Ziel „religiösem Fanatismus de[n] Nährboden zu entziehen“.21 Grundsätzlich eine richtige Forderung, doch steht die Umsetzung auf einem anderen Blatt. Auch hier legt die Resolution nahe: Nicht die weißen Deutschen sind das Problem. Effektiv bedroht wird auch die kritische Forschung und Lehre, die von öffentlichen Mitteln in der Finanzierung abhängig ist, durch den Vorstoß zur Regulierung der Finanzierung von Forschungsprojekten. 22
Beispielhaft für die repressive Athmosphäre an Universitäten ist die Ausladung der UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, von zwei für den Februar geplanten Diskussionsveranstaltungen. An der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Freien Universität Berlin (FUB) verhinderten die Unileitungen die Veranstaltung. In Berlin sorgte Bürgermeister Kai Wegner höchstpersönlich für die Absage. Die Veranstaltung wurde schließlich verlegt und an der FUB in einem Hörsaal gestreamt – unter Bewachung der Polizei. Dass der Campus in Dahlem seit gut einem Jahr inzwischen regelmäßig von der Staatsgewalt „gesichert“ wird, die gerne auch mal Studierende aus den Lehrgebäuden und von universitären Freiflächen prügelt, wundert hier keine:n mehr. Beschäftigte der Universität als auch Studierende verstehen diese Entwicklungen als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit und Autonomie der Hochschulen.
Der Antisemitismus der Anderen
Neben der Etablierung und Durchsetzung der IHRA-Definition als gemeinsamer Nenner ist den Resolutionen auch gemein, dass sie allesamt das sich zuspitzende Problem antisemitischer Gewalt und neofaschistischer Entwicklungen als ein durch und durch deutsches Problem verkennen. Die Resolutionen sehen den Anti-Imperialismus, palästinasolidarischen Protest und Migrant:innen als ursächlich für den grassierenden Antisemitismus.
„Antisemitismus ist von nun an alles – „importiert“, „israelbezogen“ – bloß nicht völkisch-deutsch“, so der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost in einer Stellungnahme zu der Antisemitismus-Resolution von 2024. „Die Folgen all dessen werden in erster Linie palästinensische Menschen tragen, deren bloße Existenz in Deutschland mit alldem in infrage gestellt wird. Ihre Perspektive, ihre Menschenrechte und die Sichtbarkeit ihres Narrativs in der Gesellschaft droht hier annulliert zu werden“, so heißt es weiter in der Stellungnahme. 23
In der Universität und Schule, der Kunst und Kultur, auch im Betrieb: Die Konsequenz der Antisemitismus-Resolutionen sind nicht nur Repressionen, sie bewirken auch Unsicherheiten in der Frage nach sanktionierten Grenzen des Sagbaren. Damit wird eine Kultur des vorauseilenden Gehorsams und der Unterordnung etabliert – nicht gerade etwas, das geeignet erscheint, um Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Problem entschieden zu bekämpfen. Die Resolutionen sind eher Teil des Problems, als dass sie eine treffende Bestandsaufnahme für Deutschland im Faschisierungsprozess oder sinnvolle Handlungsstrategien formulieren, die Antisemitismus als Gefahr für jüdisches Leben ernst nehmen. Der Antisemitismus wird als Problem des politisch Anderen dargestellt, bloß nicht als Teil der deutschen Faschismuskontinuität. Die Resolutionen dienen damit in erster Linie der Legitimation von Repressionen gegen antikoloniale, antiimperialistische und allgemein widerständige Bewegungen sowie der ideologischen Einebnung der Gesellschaft. Nicht nur die Ausladung Albaneses, die Berlinale 2024 oder das extrem repressive Vorgehen gegen die Palästinakonferenz im vergangenen Jahr zeigen, dass „die geforderten Maßnahmen der Resolution nicht einmal umgesetzt werden müssen, um sich negativ auf die Ausübung von Grundrechten auszuwirken“, so Verfassungsblog.24
Solidarität mit Palästina und der Kampf gegen Antisemitismus gehen Hand in Hand
Die Resolutionen spielen Palästinasolidarität und den Kampf gegen Antisemitismus gegeneinander aus. Weiter noch, sie verstehen diese als unvereinbar. Das legt in Spiegelung der politischen Verhältnisse die rassistischen Wissensbestände in Deutschland offen. Insbesondere migrantische Aktivist:innen, die gegen Genozid und für ein freies Palästina auf die Straße gehen, werden pauschal in die Nähe von Antisemitismus gerückt. Das verkennt nicht nur die Heterogenität politischer Organisierung in Palästina und Deutschland, sondern ist auch eine eklatant rassistische Zuschreibung. Palästinasolidarische Politik müsste irgendwie rückständig, anti-modern, “unzivilisiert” sein. Genau das sind die Grundpfeiler kolonialer und rassistischer Narrative, die schlussendlich der Entmenschlichung und Unterdrückung dienen und das Recht auf politische Selbstbestimmung absprechen.
Der deutsche Staat kann jüdisches Leben nicht durch repressive Maßnahmen schützen, schreiben Autorin Emilia Roig und 102 weitere Unterzeichner:innen eines offenen Briefes. Wenn es eine Lehre aus der Katastrophe des Holocausts gebe, dann sei es diese: „‘Nie wieder‘ bedeutet ‚nie wieder für alle‘“. 25
Der Kampf gegen Antisemitismus und Solidarität mit Palästina gehen Hand in Hand. Denn ihre zugrundeliegenden Gewalt- und Unterdrückungsverhältnisse gehen aus ein und demselben System hervor. Sie müssen deshalb im Kampf für die Freiheit und Emanzipation aller Unterdrückten und Ausgebeuteten zusammen bekämpft werden. Der sich faschisierende deutsche Staat und seine Räson können und wollen das nicht leisten.
1 https://www.jungewelt.de/artikel/497209.migrationspolitik-staatsr%C3%A4son-schiebt-ab.html
2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1459792/umfrage/wichtigste-herkunftslaender-von-ruestungsimporten-nach-israel/
3 https://www.vdj.de/beitrage-aktuelles/stellungnahme-zum-entschliessungsantrag-nie-wieder-ist-jetzt-judisches-leben-in-deutschland-schutzen-bewahren-und-starken-der-fraktionen-der-spd-cdu-csu-bundnis-90-die-grunen-und-fdp
4 https://www.amnesty.de/pressemitteilung-antisemitismus-resolution-deutschland-verabschiedung-gefahr-grundrechte
5 https://thediasporist.de/de/fur-einen-nicht-karzeralen-anti-antisemitismus/
6 https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/E/entschl_antrag-245394
7 https://verfassungsblog.de/antisemitismus-resolution-grundrechte/
8 https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892
9 https://jacobin.de/artikel/palestina-gaza-israel-antisemitismus-bds-igh-voelkerrecht-klage
10 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-de-juedisches-leben-1027708
11 https://jacobin.de/artikel/nazi-profite-credit-suisse-zachary-gallant-entnazifizierung
12 https://taz.de/NS-Glocke-bekommt-Lernort/!6055901/
13 https://www.palaestinaspricht.de/news/statement-deportation-10022025-berlin
14 https://x.com/BundesKultur/status/1762128051335279021?lang=de
15 https://verfassungsblog.de/antisemitismus-resolution-grundrechte/
16 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/felix-klein-bundesregierung-distanziert-sich-von-worten-ihres-antisemitismusbeauftragten-a-e87a0729-ee9d-4b50-bcaf-251672c8df26
17 https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/antisemitismusbeauftragter-klein-zu-gaza-und-linksextremismus-48415794
18 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-antisemitismus-1035050
19 Punkt III.2 der Resolution
20 Punkt II.7 der Resolution
21 Punkt III.5 der Resolution
22 Punkt III.9 der Resolution
23 https://www.juedische-stimme.de/zur-bundestagsresolution-%22nie-wieder-ist-jetzt%22:-f%C3%BCr-einen-konsens-des-neins
24 https://verfassungsblog.de/antisemitismus-resolution-grundrechte/