Klassenhass, illegal 

In Tschechien verbietet ein Gesetz seit Anfang des Jahres Klassenhass und kommunistische Agitation. Was das für linke Bewegungen bedeutet

Stell dir vor, du gehst nach einem langen Arbeitstag aus dem Büro raus, öffnest Instagram und siehst wieder ein Video von irgendeinem reichen Influencer, der dir erzählt, dass du einfach ein „schwächeres Mindset“ hast. Später in der Kneipe regst du dich mit deinen Freund:innen über diejenigen auf, die für unsere horrenden Mieten, für Krieg und Hunger und die beschissenen Löhne verantwortlich sind. Da spürt man schon mal einen gewissen Hass gegenüber der Klasse, die uns ausbeutet. Doch wer dies offen ausspricht und sich für seine Interessen organisiert, kann sich damit seit diesem Jahr in Tschechien strafbar machen. 

So heißt es seit dem 1. Januar 2026 in § 403 des tschechischen Strafgesetzbuchs: 

„(1) Wer Bewegungen gründet, fördert oder unterstützt, die nachweislich auf die Unterdrückung von Menschenrechten abzielen oder die rassenbezogenen, ethnischen, nationalen, religiösen oder klassenbezogen Hass oder Hass gegen eine andere Gruppe von Menschen verkünden, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

Bemerkenswert ist, dass hier rassistischer und religiöser Hass neben Klassenhass aufgelistet wird. Neonazis, die Teile der Bevölkerung aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion am liebsten tot sehen wollen, werden mit dem gleichen Gesetz verfolgt wie Kommunist:innen, die sich gegen den Kapitalismus organisieren und für die Interessen der Arbeiter:innenklasse einstehen. Dabei wird bewusst verschleiert, dass die einen mit Rassismus die Gesellschaft spalten, während die anderen gegen die Ausbeutung der Mehrheit durch eine Minderheit ankämpfen. Das ist ein fundamentaler Unterschied, worauf unter anderem der tschechische Club der Sozialwissenschaften (KSV) hinweist:

„Die kommunistische Bewegung als solche ist Teil historischer Befreiungsbewegungen und emanzipatorischer Strömungen und hat zweifellos zur Verwirklichung zivilisatorischer Ziele und zu historischen Meilensteinen wie dem Sieg über den Nationalsozialismus, der Auflösung des weltweiten Kolonialsystems und dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufstieg eines Großteils der Weltbevölkerung beigetragen. (…) Die Änderung stellt die kommunistische Bewegung auf eine Stufe mit Bewegungen, die zutiefst reaktionär, aggressiv und hasserfüllt sind, wie beispielsweise dem Nationalsozialismus. (…) Die Äußerung linker, marxistischer und kommunistischer Ansichten und die darauf basierende Organisation können nicht per se mit Bestrebungen zur Unterdrückung von Menschenrechten und -freiheiten oder mit der Förderung von Hass gegen eine Gruppe gleichgesetzt werden.“[1]

Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Kommunismus 

Allerdings arbeitet der tschechische Staat gezielt daran, Nationalsozialismus und Kommunismus unter dem Namen Totalitarismus gleichzusetzen – nicht nur im medialen Diskurs, sondern auch juristisch. Dabei bekommt er Unterstützung durch liberale Thinktanks, etwa des Instituts zur Erforschung totalitärer Regime (ÚSTR), das maßgeblich für Kampagne für das eingangs erwähnte Gesetz verantwortlich war. Die Forschenden dieses Instituts legen einen besonderen Schwerpunkt auf den Nationalsozialismus und Kommunismus bzw. vor allem auf die realsozialistische Tschechoslowakei. Das Institut vergibt einen Preis, der unter anderem Menschen ehren soll, die während der nationalsozialistischen Besatzung im Widerstand waren. Dieser ist ausgerechnet nach einem tschechischen Politiker benannt, der den chilenischen Faschisten Pinochet zum Mittagessen einlud und behauptete, dass dieser „vielleicht seine grausamen Züge“ gehabt habe. Diese seien aber „Antworten auf den extrem undemokratischen und extremgrausamen Vormarsch, der dem internationalen Kommunismus zugrunde liegt“, gewesen. Das Institut steht dem rechten prowestlichen Wahlbündnis SPOLU nahe.  

Wahltaktisches Manöver

Das „Klassenhass-Gesetz“ wurde im Sommer 2025 von der damaligen Regierung von Petr Fiala (SPOLU) und seiner pro-westlichen Koalition eingebracht. Beschlossen wurde es mit breitem Konsens – auch deshalb, weil die historisch starke Kommunistische Partei Böhmen & Mährens (KSČM) damals nicht im Parlament vertreten war. Zu dem Zeitpunkt hatte das Wahlbündnis der KSČM, Stačilo!, gute Chancen, bei der bevorstehenden Parlamentswahl im Oktober wieder in das Parlament einzuziehen – was ihr letztlich doch nicht gelang. Es liegt also nahe, dass es sich bei der Gesetzesänderung auch um ein wahlpolitisches Manöver handelte. Der aktuelle Präsident Petr Pavel, ein ehemals hoher NATO-General, segnete das Gesetz ebenfalls ab. Ironischerweise war Petr Pavel in den 1980ern selbst Mitglied der kommunistischen Partei.[2]

Die Gesetzgebung reiht sich neben der Förderung staatstragender Institute wie dem ÚSTR, dem in den 2000er Jahren gescheiterten Verbot des kommunistischen Jugendverbands (KSM) und dem Abreißen sozialistischer Denkmäler in eine Tradition von Antikommunismus und Westbindung ein.  

Reaktion der kommunistischen Partei 

Die kommunistische Partei (KSČM) kritisierte das Gesetz als undemokratisch. So erklärte Kateřina Konečná, Vorsitzende der KSČM, gegenüber der Deutschen Welle (DW): „Es geht um den systematischen Versuch der asozialen, korrupten Regierung von Petr Fiala, ihre lautesten Kritiker zum Schweigen zu bringen. Das hat in einer demokratischen Gesellschaft definitiv keinen Platz“. Der Partei gelang es jedoch nicht, die Bevölkerung ausreichend auf die Straßen zu mobilisieren. Das liegt auch daran, dass die KSČM teilweise gesellschaftspolitisch rechte Positionen übernimmt, wie die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe oder eines Selbstbestimmungsgesetzes, um sich ihrer tendenziell konservativen Stammwähler:innenschaft anzubiedern. In der Folge genießt sie kaum Sympathie in städtischen und jüngeren Bevölkerungsgruppen. Die KSČM ist zudem stark losgelöst von anderen progressiven Bewegungen, wie etwa der Palästinabewegung, weshalb eine gemeinsame Gegenmobilisierung ausblieb. Außerhalb der KSČM gibt es keine weiteren relevanten kommunistischen Organisationen, die gegen das neue Gesetz hätten groß mobilisieren können. 

Ein Gummiparagraf 

Im 2. Absatz wird das Gesetz noch weiter konkretisiert, darin heißt es: 

„(2) Ein Täter wird mit Freiheitsstrafe von drei bis zehn Jahren bestraft, wenn er/sie 

a) die in Absatz (1) genannte Handlung mittels Presse, Film, Radio, Fernsehen, öffentlich zugänglichem Computernetzwerk oder auf andere ähnlich wirksame Weise begeht, b) diese Handlung als Mitglied einer organisierten Gruppe begeht, (…) 

d) diese Handlung während einer nationalen Gefahrenlage oder eines Kriegszustands begeht.“ 

Damit sind gleich zehn Jahre Knast im Spiel, wenn man organisiert oder medial klassenbezogen Hass verbreitet. Auch das erhöhte Strafmaß während einer nationalen Krise oder in einem Kriegszustand trifft den Puls der Zeit. Es verweist darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten neben der Aufrüstung nach außen auch die Heimatfront ruhig halten wollen. Des Weiteren ist das öffentliche Zeigen von Symbolen, Fahnen, Plakaten usw., die als Unterstützung des Kommunismus verstanden werden können, verboten. Abbildungen von Kommunist:innen wie z.B. Lenin oder des früheren tschechischen Präsidenten Gottwald und das Singen der Internationale in der Öffentlichkeit sind ebenfalls verboten. 

Wie genau dieses Gesetz umgesetzt werden soll, ist fraglich. So sagte der Sprecher der tschechischen Polizei Ondřej Moravčík gegenüber dem tschechischen Rundfunk: „Bei diesem Thema ist es nicht möglich, eine genaue Anleitung auszuarbeiten. Jeder Fall wird in Zusammenarbeit mit Gerichtssachverständigen ad hoc ausgewertet und mit Experten aus der akademischen Sphäre diskutiert.“[3] Das klingt nach Willkür. Eine ähnliche Einschätzung bekam ich von einem Prager Anarchisten, der meinte, dass die Polizei dieses Gesetz nutze, wenn sie nichts anderes bei einer Person finde. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bekommen so ein Instrument in die Hand, um nach Belieben gegen klassenkämpferische Gruppen vorgehen zu können. 

Repression gegen die Palästina-Bewegung 

Bis Mitte März 2026 war noch keine Anzeige nach § 403 des tschechischen StGB bekannt. Allerdings spielt der § 404, welcher sich direkt auf § 403 bezieht, bereits eine Rolle bei der Verfolgung der Palästinabewegung. Gegen den mexikanischen Studenten Jesús, der am 8. März 2025 in Prag ein Bild der palästinensischen Kommunistin Leila Khaled hochhielt, war zunächst ein Verfahren wegen der Unterstützung terroristischer Organisationen eingeleitet worden. Inzwischen ist die Anklage nach § 404 geändert worden. Darin heißt es: 

 „Wer öffentlich seine Sympathie für die in § 403 Abs. 1 genannten Bewegungen bekundet, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.“  

Wie die Organisation prague4palestine darlegt, liegt es mutmaßlich daran, dass für die Terror-Ermittlungen keine ausreichende Grundlage bestand.[4] Jesús selbst äußert sich zu seinem Verfahren wie folgt:  

„Es ist absurd, dass die tschechische Polizei mich wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit der Unterdrückung von Freiheit und Menschenrechten anklagt, wo ich doch meine Zukunft gerade für die Verteidigung von Freiheit und Menschenrechten aufs Spiel gesetzt habe. Es ist verabscheuungswürdig, dass sie dasselbe Gesetz, mit dem Neonazis verfolgt werden, gegen mich anwenden, da ich entschlossen bin, Nationalsozialismus und Faschismus in all seinen Formen und Ausprägungen zu bekämpfen, auch jene, die sich den Ministerreihen der neuen tschechischen Regierung anschließen. Es ist empörend, dass sie mich eines Verbrechens beschuldigen, dass im StGB direkt neben dem Verbrechen der Völkermordleugnung steht, wo doch die Regierung von Petr Fiala über zwei Jahre lang nichts anderes getan hat, als den Völkermord an den Palästinenser:innen durch das zionistische Projekt zu leugnen.“ 

Es ist davon auszugehen, dass man mit diesem Prozess einen Präzedenzfall schaffen will, auf dessen Grundlage mehr Klarheit über die Möglichkeiten zukünftiger Repressionen besteht. So sagt der Prager Verfassungsrechtler Ondřej Preuss bezüglich der konkreten Umsetzung der Gesetzesnovellierung gegenüber Radio Prague International: „Ich kann mir eine eindeutige Situation vorstellen, wenn jemand etwa direkt auf bestimmte bolschewistische Methoden, wie etwa die Inhaftierung in Gulags verweist. Aber wo die Grenze liegt, muss erst die Praxis bestimmen.“[5]

Parteiverbot? 

Infolge der Gesetzesänderung stellt sich auch die Frage nach der Zukunft der kommunistischen Partei (KSČM). 2010 wurde unter demselben Gesetz die neonazistische Arbeiterpartei (DS) verboten.[6] Ein Parteiverbot der KSČM ist mit der neuen Rechtslage also durchaus vorstellbar. Nichtsdestotrotz ist sich aktuell ein Großteil der Jurist:innen einig, dass die Gesetzesänderung dafür nicht ausreiche. Der „Extremismusexperte“ Jan Charvát äußert sich gegenüber Radio Prague International wie folgt:

„Es müsste nachgewiesen werden, dass die kommunistische Partei auf die Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten abzielt. Sie selbst kann logischerweise damit argumentieren, dass sie seit den 1990er Jahren im hiesigen Rechtsraum existiere und damit offensichtlich sei, dass sie gegen diesen Teil des Gesetzes nicht verstoße.“ 

Auch ohne drohendes Parteiverbot der KSČM erschwert das „Klassenhass-Verbot“ den Aufbau neuer klassenkämpferischer Organisationen in Tschechien. Mit diesem breit auslegbaren Gesetz muss im Grunde bei fast jeglicher klassenbewusster politischer Arbeit (auch nicht-kommunistischer) mit der Gefahr starker Repression gerechnet werden. Solche „Präventivschläge“ gegen klassenkämpferische Bewegungen reihen sich in die europäischen Bestrebungen zur Kriegsfähigkeit ein. Neben der massiven militärischen Aufrüstung wollen die Herrschenden Antikriegsbewegungen im eigenen Land bekämpfen beziehungsweise bereits im Keim ersticken. 

Tschechien ist dabei nicht allein: Auch in Deutschland nimmt antikommunistische Repression zu, was sich beispielsweise an Verboten von kommunistischen Symbolen am 8./9. Mai und polizeilicher Repression an unseren Gedenktagen zeigt. Es gilt in Deutschland, in Tschechien, der EU und international gemeinsam gegen den Kriegskurs und die Repression gegen klassenkämpferische Bewegungen einzustehen. 


[1] https://www.klubspolved.cz/aktuality/ 

[2] https://www.dw.com/de/tschechien-verbietet-kommunismus-propaganda-folgt-ein-verbot-derkommunistischen-partei/a-73446013

[3] https://deutsch.radio.cz/schwierigeumsetzungverbotfuerpropagierungvonnationalsozialismusund

8874037

[4] https://www.instagram.com/p/DT-H-bzjLcZ/?img_index=1 

[5] https://deutsch.radio.cz/schwierige-umsetzung-verbot-fuer-propagierung-von-nationalsozialismus-und8874037

[6] https://www.praguepost.com/czech-news/banned-workers-party-takes-to-the-streets

Kommentare

Falls ihr uns einen Leserbrief schreiben wollt, könnt ihr das gerne per E-Mail tun. Wir veröffentlichen Leserbriefe nach redaktioneller Prüfung an dieser Stelle. Unsere E-Mail-Adresse samt zugehörigem PGP-Schlüssel findet ihr hier.