Am heutigen 23. Juli jährt sich der Tod von Ferhat Mayouf zum sechsten Mal. Er starb im Alter von 36 Jahren durch einen Zellenbrand in der JVA Moabit. Nachdem in seiner Zelle ein Feuer ausgebrochen war, rief er minutenlang um Hilfe und hämmerte gegen die Tür. So berichten es Mitgefangene. Mehrere JVA-Bedienstete standen währenddessen im Gang, entschieden sich aber, die Tür nicht zu öffnen. Als die Feuerwehr Ferhat Mayouf etwa eine halbe Stunde später aus der Zelle holte, war er bereits tot. Wiederbelebungsversuche scheiterten.
Über das Leben von Ferhat Mayouf ist nicht viel bekannt. Er kam aus Algerien und hatte in Deutschland keinen legalen Status. Deshalb konnte er keiner offiziellen Arbeit nachgehen und hatte keinen Zugang zum Sozial- und Gesundheitssystem. Wahrscheinlich verdiente er seinen Lebensunterhalt mit informellen Jobs und durch Kleinkriminalität. Festgenommen wurde er am 29. Juni 2020. Grund war ein belangloser Diebstahlvorwurf. Weil er keine Meldeadresse hatte, kam er in Untersuchungshaft in die JVA Moabit.
Aus Verzweiflung über seine Situation verletzte Ferhat Mayouf sich dort selbst. Bei einem Haftprüfungstermin am 20. Juli 2020 berichtete er von diesen Selbstverletzungen, außerdem von schweren Depressionen. Er bat darum, in das Haftkrankenhaus verlegt zu werden. Eine entsprechende Anordnung der Richterin wurde in der JVA jedoch nicht weitergegeben. So erhielt Ferhat Mayouf keine Hilfe. Am Abend seines Todes rief er noch nach Tabak, wurde aber von den JVA-Bediensteten ignoriert. Vermutlich legte er anschließend in seiner Zelle ein Feuer. Nicht weil er sterben wollte, sondern um auf sich und seine Not aufmerksam zu machen.
Ein vermeidbarer Tod
Die Justiz stuft den Tod von Ferhat Mayouf als Suizid ein und spricht die Bediensteten der JVA damit von jeder Verantwortung frei. Allerdings hätte er mit großer Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn er früher aus seiner Zelle befreit worden wäre: Denn er starb nicht an Verbrennungen, sondern durch eine Rauchgasvergiftung. Dabei werden Menschen erst bewusstlos, der Tod tritt deutlich später ein. Dennoch wurde ein gegen die diensthabenden JVA-Mitarbeiter gerichtetes Ermittlungsverfahren ergebnislos eingestellt. Auch die Frage, ob Ferhat Mayoufs Tod hätte verhindert werden können, wenn er die erbetene psychologische Unterstützung bekommen hätte, wurde nie aufgearbeitet.
Ferhat Mayouf ist kein Einzelfall: Seit Juli 2020 sind in der BRD Hunderte weitere Menschen in Gefangenschaft ums Leben gekommen. Jährlich sterben etwa 80 bis 100 Gefangene, vermeintlich durch Suizid, etwa ebenso viele durch andere Todesursachen. Was Ferhat Mayouf besonders macht, ist der Umstand, dass sein Name Teil des öffentlichen Gedächtnisses geworden ist: Weil Mitgefangene über seinen grausamen Tod berichteten; weil sein Bruder Aufklärung forderte und ein juristisches Verfahren gegen die diensthabenden JVA-Mitarbeiter anstieß; und weil Aktivist:innen jährlich an seinem Todestag mit einer Demo an ihn erinnern.
Von den allermeisten Todesfällen in Haft nimmt die Öffentlichkeit dagegen keine Notiz. Oft sind sie den Zeitungen nicht einmal eine kurze Meldung wert. Viele Hinterbliebene haben zudem nicht die Ressourcen, den Tod ihrer Angehörigen öffentlich zu machen.
Zellenbrände haben System
In Berliner Gefängnissen gab es seit Ferhat Mayoufs Tod mindestens zwei weitere tödliche Zellenbrände. Am 27. Mai dieses Jahres starb ein 25-jähriger Gefangener in der JVA Plötzensee. Über sein Leben und die Gründe, warum er im Gefängnis landete, ist nichts bekannt. Als Brandursache wird angegeben, dass er einen Schrank in seinem Haftraum angezündet haben soll. Die Zellentür habe sich durch die Hitze verzogen, sodass es den Bediensteten der JVA nicht gelungen sei, diese zu öffnen. Erst die Feuerwehr mit ihrem schweren Gerät habe dies geschafft. Ein Mitgefangener erklärte gegenüber der Berliner Morgenpost, dass der Verstorbene nach der Brandlegung in seiner Zelle in Todespanik gegen die Tür gehämmert habe. Als er aus seiner Zelle geborgen wurde, war er Berichten zufolge bereits tot.
In der JVA Heidering starb ein 29-Jähriger am 19. Juli 2024 durch ein Feuer in seiner Zelle. Augenzeugen berichteten, dass sie den verzweifelten Menschen noch am Fenster sahen, als es in seiner Zelle schon brannte. Rettungskräfte sollen wenige Minuten nach Auslösen des Feueralarms in der JVA eingetroffen sein und mit den Löscharbeiten begonnen haben. Dennoch konnte ein Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Immer wieder zeigt sich das Muster, dass Brände in Zellen zu einem Todesurteil für die Gefangenen werden, weil die Politik sich weigert, einen funktionierenden Brandschutz zu gewährleisten. Anders als etwa in Großbritannien gibt es in deutschen Gefängnissen keine Sprinkleranlagen, mit denen Brände gelöscht werden können, ohne die Zellentür zu öffnen. Der Berliner Senat erklärte dazu auf Anfrage, solche Vorrichtungen könnten in den Berliner Haftanstalten mehrheitlich schon aus baulich-technischen Gründen nicht umgesetzt werden. Außerdem behauptete der Senat, dass solche Sprinkleranlagen wahrscheinlich von den Gefangenen missbraucht werden würden.
Warum Antiknast-Politik mehr sein muss als Gefängniskritik
Ein wirksamer Brandschutz und eine angemessene psychologische und medizinische Versorgung wären wünschenswert, aber nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Eigentlich müsste das Ziel sein, dass Menschen, für die Haft lebensgefährlich ist, überhaupt nicht eingesperrt werden. Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und eine Entkriminalisierung von sogenannten Armutsdelikten, wie dem Fahren ohne Fahrschein, wären erste Schritte in diese Richtung.
Angesichts der aktuellen Politik der Kriegsvorbereitung und des Sozialkahlschlags droht jedoch eine gegenteilige Entwicklung. Weil der Sozialstaat zurückgebaut wird, benötigen die Regierenden eine härtere Law-and-Order-Politik, um die unzufriedene und zunehmend verarmte Bevölkerung zu disziplinieren. Polizeigewalt auf Demos, erweiterte Polizeibefugnisse und Überwachung an öffentlichen Plätzen sind Ausdruck dieser Notwendigkeit. Die Polizei nimmt schon jetzt besonders Menschen in den Fokus, die obdachlos oder illegalisiert sind und ihr Leben durch informelle Tätigkeiten bestreiten. Die im Juli in Kraft getretene Ersetzung des Bürgergeldes durch die deutlich restriktivere Grundsicherung wird künftig mehr Menschen in Existenznot und Obdachlosigkeit treiben. Viele werden sich gezwungen sehen, sich durch Kleinkriminalität über Wasser zu halten. Haftstrafen wegen Armutsdelikten werden also eher zu- als abnehmen.
Die immer härtere Migrationspolitik wird ebenfalls dazu führen, dass mehr arme und marginalisierte Menschen in Gefängnissen landen. Mit dem verschärften europäischen Asylregime (GEAS) werden deutlich mehr Geflüchtete inhaftiert – häufig allein deshalb, weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Menschen, die vor Kriegen, Land- und Ressourcenraub oder den Folgen des Klimawandels fliehen mussten, werden systematisch in geschlossenen Lagern festgesetzt. Auch Migrationshaft endet regelmäßig tödlich.
Es ist richtig, jeden einzelnen Todesfall in Haft zu skandalisieren, an die Getöteten zu erinnern und darüber aufzuklären, wie lebensfeindlich die Bedingungen in den Knästen sind. Die Kritik darf sich aber nicht auf die Existenz und Funktionsweise von Polizei und Gefängnissen beschränken. Die Verhältnisse, die diese repressiven Institutionen in ihrer gegenwärtigen Form notwendig machen, müssen grundsätzlich hinterfragt werden. Antiknast-Politik muss sich deshalb zugleich gegen Sozialabbau, abgeschottete Grenzen und die Militarisierung richten – und letztlich antikapitalistisch sein.

